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    Zweite Kunde im selben Raum





    Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO)
    Zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Gesundheit muss die Geschäftsführung des Hotels Aufzeichnungen über das Personal und alle Personen, die sich in der Unterkunft aufhalten, mit Angaben wie Name, Nationalität, Ankunfts- und Abreisedatum, Kontaktdaten (Adresse, Telefon) führen , E-Mail) - um die Kommunikation mit engen Kontakten im Falle eines COVID-19-Absturzes zu ermöglichen, der später identifiziert werden kann.




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